Tönnies, Westfleisch und Rothkötter gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH): Die Organisation hat diesen drei Unternehmen in dieser Woche vorgeworfen, im Bezug auf Soja aus Brasilien gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen zu haben. „Total absurd“, wie Gereon Schulze Althoff, Chief Sustainibility Officer bei Tönnies, betont. „Wir halten uns an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und weisen die Anschuldigungen vollumfänglich zurück.“
Darum geht’s: Die DUH behauptet, beim Soja-Importeur Bunge gebe es in Brasilien Menschenrechts- und Landrechtsverletzungen. Völlig unabhängig davon, ob es tatsächlich solche Verstöße gebe, unterstreicht Schulze Althoff: „Tönnies Lebensmittel hat keine Lieferbeziehung zu Bunge. Daher ist der Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe verleumderisch – wir sind der falsche Adressat. Darüber haben wir die Deutsche Umwelthilfe bereits 2023 schriftlich aufgeklärt.“
Wenn überhaupt, wäre Bunge ein Vor-Vor-Vor-Lieferant der Tönnies-Lieferanten. Der direkte Einfluss wäre dann offenkundig begrenzt. Der Fokus des Lieferkettengesetzes liegt neben dem Geschäftsbereich eines Unternehmens im In- und Ausland auf den unmittelbaren Zulieferern (Tier-1) und situativ auch auf den mittelbaren Zulieferern (Tier 2-n). Darüber hinaus empfiehlt das kontrollierende Bundesamt für Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zusammenarbeit in Brancheninitiativen. „Diesen Anforderungen und Empfehlungen sind wir vollumfänglich nachgekommen und haben den Branchenstandard für entwaldungsfreies Soja in Futtermitteln mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 erfolgreich vorangetrieben und umgesetzt“, teilt Gereon Schulze Althoff mit. Dass die Deutsche Umwelthilfe den Sachverhalt wider besseren Wissens erneut mit Tönnies in Zusammenhang bringe, könne man nur Verleumdung beziehungsweise reißerisches „name dropping“ nennen, das einer seriösen zivilgesellschaftlichen Arbeit widerspricht.