Achtung: Fristgerecht den ITW-Nämlichkeitsstatus melden

Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen den ITW-Nämlichkeitsstatus ihrer Ferkel bis zum 1. April 2025 an ihren Bündler übermitteln. Entscheidend ist, ob die eingestallten Tiere „nämlich ab Geburt“ oder erst „nämlich ab Mast“ ITW-zertifiziert sind. Erfolgt keine Meldung, wird der Betrieb automatisch mit dem Status „nämlich ab Mast“ geführt, was eine niedrigere Preisempfehlung zur Folge hat – selbst wenn tatsächlich ITW-Ferkel eingestallt wurden.

Mit der Anpassung der ITW-Vorgaben tritt ab dem 1. April 2025 ein neues Bonussystem in Kraft. ITW-Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen und somit eine durchgängige Nämlichkeit nachweisen, erhalten 7,50 Euro pro Tier. ITW-Mäster, die vollständig oder teilweise Ferkel von nicht ITW-zertifizierten Aufzüchtern beziehen, erhalten einen geminderten Bonus in Höhe von 6,50 Euro pro Tier. Die Nämlichkeit ist zu jederzeit nachweisen zu können und wird im Rahmen der ITW-Audits überprüft. Die entstehende Vergütungsdifferenz bei „nicht-nämlichen Schweinen“ wird von Schlachthofseite automatisch an die Initiative Tierwohl überführt und wird dem ITW-Ferkelfond zugerechnet werden. Somit ist eine nachträgliche Vergütung der durchgängigen Nämlichkeit bei fehlender Information zum Zeitpunkt der Schlachtung nicht möglich.

Der ITW-Bonus für Ferkelerzeuger hängt ab dem 01. April 2025 ebenfalls von der Vermarktung an den Mäster ab. So beträgt das Tierwohlentgelt für ITW-Ferkelaufzüchter, die ihre Ferkel an ITW-Mäster vermarkten 4,50 Euro, während der ITW-Bonus bei Lieferung an nicht ITW-Mästern auf 2,50 Euro reduziert wird.

Wir raten allen ITW-Schweinemästern, den ITW-Nämlichkeitsstatus ihrer Ferkel schnellstmöglich an ihren Bündler zu melden, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und von dem erhöhten Tierwohlentgelt zu profitieren.