Bauernverband fühlt sich in seiner GAP-Kritik bestätigt

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fühlt sich durch zwei neue Stellungnahmen des Europäischen Rechnungshofs in seiner Kritik an den Plänen der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 bestätigt. Die Prüfer bemängeln: Zu wenig Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit, zu viel Bürokratie – und erhebliche Risiken durch die geplante Einbettung der GAP in einen übergeordneten „Single Fund“ mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen. Damit drohten weniger Planbarkeit, mehr politische Zielkonflikte und letztlich ein Auseinanderdriften der Agrarpolitik in Europa.

DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet findet deutliche Worte: Die Kommission lege Pläne vor, die „nicht umsetzungsreif“ seien, die Verlässlichkeit untergraben und den gemeinsamen Agrarmarkt schwächen würden. Kommission, Parlament und Rat müssten jetzt dringend nachbessern.

Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die Unschärfe in den europäischen Vorgaben: Viele Fragen seien ungeklärt – von der praktischen Umsetzung bis zu den finanziellen Abläufen. Das erhöhe die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und noch mehr Bürokratie. Die geplanten neuen Kofinanzierungssätze könnten zudem zentrale Programme der ländlichen Entwicklung schwächen, etwa Investitionsförderungen, Umwelt- und Klimaleistungen sowie Maßnahmen für Junglandwirte.

Sabet fordert klare Leitplanken statt nationaler Flickenteppiche: „Wir wollen echte Vereinfachung. Die GAP braucht praxistaugliche Regeln und verlässliche Budgets – keine steuernde Detailpolitik über nationale Pläne.“

Der DBV ruft die EU-Institutionen – und ausdrücklich auch Deutschland – zum Handeln auf. Die Bundesregierung und die Länder müssten die Interessen der Landwirtschaft entschlossen vertreten und für Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und spürbare Entbürokratisierung eintreten. Die wichtigsten Forderungen bündelt der Verband in einem 10-Punkte-Katalog, der unter anderem eine eigenständige und starke GAP, ein inflationsfestes Agrarbudget sowie die Stärkung von Basiszahlung, Investitionen und Risikomanagement vorsieht – begleitet von einem klaren Abbau bürokratischer Auflagen.