Nur wenige Monate nach dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung haben 100 Betriebe Mittel für eine investive Förderung beantragt. Mit dem Geld unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die schweinehaltenden Betriebe, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe hin zu einer besonders tier- und umweltgerechten Haltung umzubauen. Die Summe der insgesamt beantragten investiven Förderung beträgt bislang rund 63 Millionen Euro. Im Jahr 2024 stehen dafür bis zu 150 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe belief sich zum 3. Mai 2024 auf 15.700 und ist damit seit Mai 2023 um 3,4 Prozent oder 600 Betriebe gesunken. Im Mai 2022 lag die Zahl noch bei 17.900 Betrieben und ist somit in den vergangenen zwei Jahren um 12,34 Prozent beziehungsweise 2200 Betriebe zurückgegangen. Der 100. Antrag auf investive Förderung kommt von einem Betrieb aus Bayern. Zum Stichtag 9. Juli 2024 stammen die meisten Anträge aus Niedersachsen (36), es folgen Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11).
Seit Anfang Juni können Betriebe zudem Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen der zweiten Säule des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung stellen. Diese Feststellung ist Voraussetzung einer Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Bisher wurden 26 Organisationen beziehungsweise Kontrollsysteme durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt, 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten gestellt. Die investive Förderung ist unabhängig von der laufenden Förderung: Wer Letztere beantragen will, muss nicht vorher Investitionsförderung erhalten haben, und umgekehrt.
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