Der Bundestag hat am Donnerstagabend die verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben beschlossen. Mit der Neuregelung sollen tierschutzrelevante Bereiche künftig per Kamera überwacht werden, um mögliche Verstöße besser nachvollziehen und ahnden zu können.
Die Überwachung in größeren Betrieben wird damit künftig Pflicht sein. Bei kleineren Betrieben können Videoaufzeichnungen bei einem konkreten Verdacht auf Tierschutzverstöße angeordnet werden.
Bei Tönnies ist der Einsatz von Kameras in tierschutzrelevanten Bereichen bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis. Überwacht werden insbesondere Bereiche, in denen Mensch und Tier unmittelbar aufeinandertreffen. Dazu gehören die Anlieferung, der Wartestall und die Schlachtung.
„Aus unserer Sicht ist die Videoüberwachung ein wertvolles Instrument, das die zahlreichen Tierschutz-Maßnahmen an den Standorten ideal ergänzt. Wir haben schon seit vielen Jahren Kameras im Einsatz. Damit waren wir eines der ersten Unternehmen der Branche überhaupt“, sagt Jörg Altemeier, Leiter der Stabsstelle Tierschutz.
Die Aufnahmen unterstützen dabei, konkreten Hinweisen nachzugehen, Auffälligkeiten zu verifizieren und bestehende Prozesse kontinuierlich zu überprüfen. Damit ergänzt die Videoüberwachung die weiteren Tierschutzmaßnahmen an den Standorten.