Im Kampf gegen Tierseuchen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem in dieser Woche verkündeten „Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union“ Behörden ein Instrument an die Hand gegeben, um Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht ahnden zu können. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass das Gesetz keine neuen Regelungen schafft, sondern an bestehende EU-Regelungen anknüpft.
Darunter fällt beispielsweise die Verpflichtung, dass für Rinder eine amtliche Veterinärbescheinigung benötigt, wenn die Tiere in einen anderen EU-Staat transportiert werden. So sei gewährleistet, dass die Rinder den Tiergesundheitsanforderungen entsprechen. „Diese Vorschrift ist wichtig, um Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern“, heißt es in einer Mitteilung aus dem BMEL. Wer gegen das nun erlassene Gesetz verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne.
Ein weiteres Beispiel: Hunde, die älter sind als 16 Wochen, müssen gegen Tollwut geimpft sein und einen gültigen Heimtierausweis haben, wenn sie in ein anderes EU-Land mitgenommen werden. Das EU-Recht legt darüber hinaus unter anderem Vorschriften fest über die Kennzeichnung bestimmter Tiere wie beispielsweise Rinder, Schafe oder Pferde. Alle im Gesetz festgelegten Ordnungswidrigkeiten ermöglichen den Vollzugsbehörden eine konkrete Sanktionierung, wenn Unternehmer oder Heimtierhalter die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts missachten.
„Das Gesetz soll so Ausbruch und Verbreitung von Tierseuchen verhindern“, teilt das Ministerium mit. Bislang waren die tiergesundheitlichen Ordnungswidrigkeiten im nationalen Recht verankert. Durch die Überlagerung der nationalen Regelungen durch EU-Recht sind diese Ordnungswidrigkeiten jedoch nicht mehr anwendbar. Daher wurden Regelungen für Ordnungswidrigkeiten für das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht erforderlich.