Bundeskabinett beschließt Erleichterungen beim Stallumbau

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Investitionen in den Umbau von Tierhaltungsanlagen zu erleichtern. Von den geplanten Änderungen profitieren auch tierhaltende Betriebe, insbesondere im Bereich des Stallumbaus.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollen durch die Neuregelungen bestehende Genehmigungshürden abgebaut werden. Damit sollen Anpassungen von Ställen an neue gesetzliche Anforderungen und an veränderte Rahmenbedingungen erleichtert werden.

Künftig soll auch der Umbau von Tierställen möglich sein, die vor dem Jahr 2013 errichtet wurden. Hintergrund ist eine damalige Rechtsänderung, durch die Umbauten an diesen Bestandsgebäuden bislang ausgeschlossen waren. Voraussetzung für einen Umbau ist, dass sich die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Wechsel der im Stall gehaltenen Tierart zulässig wird. Damit erhalten Betriebe zusätzliche Flexibilität bei der Nutzung bestehender Stallanlagen.

Weitere Erleichterungen betreffen den Abbau bürokratischer Vorgaben. Unter anderem wird die bisherige Kopplung der Genehmigungsfähigkeit eines Stallumbaus an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes aufgehoben. Zudem soll es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, anstelle eines reinen Umbaus einen Rückbau mit anschließendem Ersatzneubau vorzunehmen, sofern sich der neue Stall im räumlichen Zusammenhang mit der bisherigen Anlage befindet.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in den Bundestag eingebracht und dort beraten.