Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um die neue EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen, mit der der Verkauf in der EU von Produkten von abgeholztem Flächen gestoppt werden soll. Das Europäische Parlament hat in dieser Woche die vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung der neuen Vorschriften mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen angenommen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr solle Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben, heißt es in einer Mitteilung aus Straßburg.
Mitgliedstaaten, Drittländer, Händler und Marktteilnehmer hatten Bedenken geäußert, sie könnten nicht in der Lage sein, die Vorschriften bis zum 31. Dezember 2024 in vollem Umfang zu erfüllen. Daraufhin hat die Kommission sich darauf verständigt, den Geltungsbeginn der Verordnung zu verschieben. Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen. „Dabei wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen prüfen“, heißt es weiter.
„Endlich ist die Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR in trockenen Tüchern“, wird der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, zitiert. „Diesen Stress auf den letzten Drücker und die Verunsicherung der Wirtschaft hätte man gut vermeiden und schon vor Wochen im Europäischen Parlament die richtigen Weichen stellen können. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, die Zeit zu nutzen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR.“