Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu überarbeiten. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren. Jessika Roswall, zuständige EU-Kommissarin, begrüßt die Einigung – auch, weil dieser Schritt die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärke. Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Bis 2030 sollen die Lebensmittelabfälle im Einzelhandel und beim Endverbraucher um 30 Prozent pro Kopf sinken.
Als Grundlage dienen die durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2021 bis 2023. Nach Angaben der EU-Kommission werfen die Bürger jährlich rund 60 Millionen Tonnen Lebensmittel weg – das entspricht etwa 130 Kilogramm pro Person mit einem geschätzten Wert von 132 Milliarden Euro. Auch in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung soll weniger Müll anfallen – hier strebt die EU eine Verringerung um zehn Prozent an, teilten das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten mit. Zudem soll das Spenden von nicht verkauften, aber noch verzehrbaren Lebensmitteln erleichtert werden.
Die Textilindustrie wird ebenfalls künftig stärker in die Verantwortung genommen. Sie soll sich an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Textilabfällen beteiligen.
Die neuen Vorgaben beruhen auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023. Bevor sie in Kraft treten können, müssen sie noch formell von den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament bestätigt werden.