Der Agrarausschuss des Bundesrats hat in Vorbereitung auf dessen Sitzung am 11. Juli 2025 eine klare Empfehlung abgegeben: Das erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll vollständig aufgehoben werden, berichtet die Nachrichtenagentur aGe. Auch eine grundlegende Überarbeitung könne keine praxis- und zielgerechte Umsetzung gewährleisten, so die Einschätzung des Ausschusses. Der damit verbundene bürokratische Aufwand für Betriebe und Behörden sei völlig unverhältnismäßig.
Der Widerstand gegen das Gesetz wächst. Eine breite Mehrheit der Bundesländer spricht sich in einem gemeinsamen Entschließungsantrag für dessen vollständige Abschaffung aus. Eingebracht worden ist er von den so genannten B-Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Kritisiert werden insbesondere die hohen bürokratischen Hürden durch umfangreiche Melde-, Dokumentations- und Kontrollpflichten, die dem Ziel eines Abbaus von Verwaltungsaufwand zuwiderlaufen. Darüber hinaus fehle weiterhin ein ganzheitliches Konzept für den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Das Gesetz selbst enthalte erhebliche Schwachstellen und Lücken.
Zu den zentralen Kritikpunkten zählen der begrenzte Geltungsbereich auf die Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen, unzureichende Vorgaben für höhere Haltungsstufen (Stufe 3 und 4), ein fehlendes Finanzierungskonzept sowie die mangelnde Gleichbehandlung in- und ausländischer Produkte. Zudem fordern die Länder mehr Flexibilität im Umgang mit der Kennzeichnung. So soll etwa ein sogenanntes „Downgrading“ möglich sein – also die Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen unter einer niedrigeren Kennzeichnungsstufe. Auch die Haltungsform „Stall“ müsse unbürokratisch ausgelobt werden dürfen, da sie den gesetzlichen Mindestanforderungen entspreche.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entlastung der Länderbehörden. Gefordert wird ein bundesweit einheitlicher Vollzug nach dem Vorbild des Rindfleischetikettierungsgesetzes. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) solle künftig private Zertifizierungssysteme beauftragen, höhere Haltungsformen zu überprüfen. Voraussetzung dafür sei eine präzise und überprüfbare Definition der Haltungsstandards durch die Bundesregierung.
Die Länderkammer wird am 11. Juli 2025 über den Entschließungsantrag beraten und abstimmen.