Initiative Tierwohl stellt Details zu neuen ITW-Programmen vor

Die Initiative Tierwohl (ITW) erweitert ihr Angebot für die Schweinemast und führt zwei neue Programme in den höheren Haltungsstufen ein: Frischluftstall und Auslauf. Beide ergänzen das bereits etablierte Programm ITW Stall plus Platz und schaffen damit ein gestuftes System, das die Anforderungen der Haltungskennzeichnung 2, 3 und 4 abbildet. Die neuen Programme sind nun offiziell veröffentlicht, und die vollständigen Kriterien stehen auf der ITW‑Website zur Verfügung.

Auslöser für die Weiterentwicklung ist unter anderem die bereits 2024 beschlossene europäische EmpCo‑Richtlinie, die bis Ende März in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie nimmt besonders Werbeaussagen rund um Tierwohl in den Blick und verlangt überprüfbare, nachweisbare Standards – ein Anspruch, den die Programme der Initiative Tierwohl erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass ein Großteil der bisher unter „Haltungsform“ geführten Tierwohlprogramme künftig unter dem Dach der ITW zusammengeführt wird. Für Schweinehalter, die bereits in Haltungsform‑Programmen der Stufen 3 oder 4 aktiv sind, lohnt sich daher eine frühzeitige Abstimmung mit ihren Abnehmern, um mögliche Anpassungen rechtzeitig einzuplanen.

Die Struktur der Programme ist klar aufeinander aufgebaut: Wer in einer höheren Stufe liefern möchte, muss automatisch auch die Kriterien der darunterliegenden Programme erfüllen. Das bedeutet beispielsweise, dass im Programm Frischluftstall gleichzeitig alle Vorgaben aus Stall plus Platz gelten. Im Programm Auslauf müssen wiederum sowohl die Anforderungen des Frischluftstalls als auch die von Stall plus Platz erfüllt werden. Neu ist unter anderem eine gewichtsabhängige Staffelung der Platzvorgaben im Außenbereich – ein Detail, das für viele Betriebe mit Blick auf Planung und Umbau relevant sein dürfte.

Ab März 2026 soll die Anmeldung für die neuen Programme möglich sein. Bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe können dann auf eine höhere Stufe wechseln. Dabei muss der jeweilige Betrieb einen konkreten Zeitpunkt benennen, ab dem die neuen Anforderungen umgesetzt werden. Ein erfolgreicher Audit bestätigt anschließend die Lieferberechtigung im neuen Programm.

Wie bisher sind in allen ITW‑Programmen jährlich ein Programmaudit sowie ein Bestandscheck verpflichtend. Beim Wechsel in ein höheres Programm müssen die zusätzlichen Auflagen auditierte und nachweislich eingehalten werden. Ist das reguläre Jahresaudit bereits erfolgt, genügt für den Wechsel ein verkürztes Wechselaudit, in dem ausschließlich die neuen Kriterien überprüft werden. Erst nach dessen Freigabe ist der Betrieb berechtigt, im höheren ITW‑Programm zu liefern.

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