Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird um sieben Monate verschoben. Agrarpolitiker von Union und SPD haben sich auf eine Fristverlängerung geeinigt. Demnach soll die Umsetzung des Gesetzes nun statt zum 1. August 2025 erst zum 1. März 2026 erfolgen. Ein entsprechender Entwurf wird bereits am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.
In einer gemeinsamen Entschließung wollen Union und SPD konkrete Maßnahmen festlegen, um das Gesetz zu verbessern. Laut Koalitionsvertrag ist eine umfassende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geplant, die „alle Beteiligten der Wertschöpfungskette“ einbezieht. Ziel dieser Reform ist es, das Gesetz praxisorientierter zu gestalten und stärker auf das Wohl der Tiere auszurichten.
Außerdem haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, die Einführung neuer ökologischer Regelungen wie „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen“ auf das Jahr 2027 zu verschieben. Ursprünglich war die Einführung für das kommende Jahr geplant. Auch das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz soll entsprechend kurzfristig angepasst werden.
„Wir sind sehr froh, dass uns diese Fristverlängerung im Schulterschluss mit Bund sowie Länden gelungen ist und auf die wir aktiv hingearbeitet haben“, sagt Thomas Dosch, Leiter des Hauptstadtbüros der Premium Food Group. Nun gelte es, die Zeit zu nutzen, um die Regelungen grundlegend zu überarbeiten und praktikabel zu gestalten. „Es gibt nach wie vor gravierende Schwachstellen und Lücken in der aktuellen Ausgestaltung.“