Kupierverzicht

Haben Sie Ihre Tierhaltererklärung schon ausgefüllt? In nicht einmal vier Wochen, am 1. Juli 2019, beginnt das Verbot für die Haltung von kupierten Schweinen, zumindest für die Halter kupierter Schweine ohne Tierhaltererklärung. Die Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit dieses Eingriffes muss bis zum 1. Juli eingereicht werden. Die für ein Jahr gültige Erklärung beinhaltet eine Risiko-Analyse sowie sich daraus ergebende Optimierungsmaßnahmen und eine Aufzeichnung von Schwanz- und Ohrverletzungen. Bitte prüfen Sie, ob die Frist Sie betrifft und handeln Sie wenn nötig.