Im Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer haben führende Verbände der Lebensmittelwirtschaft in dieser Woche ihr gemeinsames Konzept zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes präsentiert. Es beruht im Wesentlichen auf fünf zentralen Säulen: Nutzung privatwirtschaftlicher Systeme, Ausweitung auf den Außer-Haus-Verzehr, Kennzeichnungspflicht auch für ausländische Ware, gesetzlich verpflichtende Deklaration mittels klar definierter Begriffe sowie vollumfängliche Möglichkeit des Downgradings.
„Aus Sicht der Wertschöpfungskette ist der Weg für eine schnelle, verbraucherorientierte und praxisnahe Umsetzung eines novellierten staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes frei“, teilt der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) mit. Das Gesetz in seiner bisherigen Form dürfe zum 1. März 2026 auf keinen Fall in Kraft treten. Im Gespräch mit Alois Rainer bekräftigten die Vertreter der beteiligten Verbände ihr Angebot, an der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes tatkräftig mitzuwirken. Ziel müsse es sein, in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Praxis eine Tierhaltungskennzeichnung zu entwickeln, „die ohne bürokratischen Mehraufwand umgesetzt werden kann, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert wird und das Tierwohl tatsächlich stärkt“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), des Deutschen Bauernverbands (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) und des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF).
Zentrale Forderung der Allianz ist, auf bestehende privatwirtschaftliche Systeme zu setzen, anstatt neue und parallele Strukturen aufzubauen. Schließlich seien die Initiative Tierwohl und die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels als transparente und verbraucher-orientierte Kontrollsysteme etabliert, so der Tenor. Mit der uneingeschränkten Möglichkeit zum Downgrading fordern die Verbände eine praxisgerechte Lösung ein, die Lebensmittelverschwendung verhindert.
Ebenso verlangen sie die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf alle Vertriebswege einschließlich Außer-Haus-Verzehr. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig auch in Restaurants oder Kantinen erkennen können, aus welcher Haltungsform das Fleisch stammt.