Tierhaltungs-kennzeichnung soll erneut verschoben werden

Aufschub für die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. Januar 2027 auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Nun soll an der Novellierung des entsprechenden Gesetzes weitergearbeitet werden. Eine Verbändeallianz aus DBV, DRV, ISN, dem Bundesverband des Lebensmitteleinzelhandels, dem VDF und dem BVWS hatte den Prozess intensiv begleitet.

Die Entscheidung schafft den notwendigen Raum, um grundlegende Mängel des bestehenden Gesetzes zu beheben. Hintergrund sind weiterhin offene Fragen bei der Überarbeitung des Gesetzes. Unter anderem geht es um die Einbeziehung ausländischer Ware, ein vollumfängliches Downgrading, die Anforderungen an Lieferketten und Verpackungen sowie die Umsetzung im Handel und in der Außer-Haus-Verpflegung. Zudem sollen die Regelungen mit den Anforderungen der EU in Einklang gebracht werden. Vorgesehen ist außerdem eine dreimonatige Übergangsfrist, sodass die Regelungen zum 1. Januar 2028 wirksam werden sollen. Die zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um eine möglichst umfassende und praktikable Lösung für die Kennzeichnung von Schweinefleisch entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erarbeiten.

„Wir können die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nur begrüßen“, erklärt Thomas Dosch, Leiter des Berliner Hauptstadtbüros der Premium Food Group.  In der bisherigen Form hätte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die heimische Tierhaltung einseitig belastet. Damit wären Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe entstanden, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für den Tierschutz erreicht worden wäre.