Kritik an der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Als inakzeptabel bezeichnet Thomas Dosch, Leiter des Tönnies-Hauptstadtbüros, die uneinheitliche und nicht abgestimmte Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in den Bundesländern. Bis zum 1. August mussten Schweinehalter ihre Haltungsform an die zuständige Behörde in den Bundesländern melden. Doch noch immer hake es bei den Meldeverfahren.
Das größte Problem sei jedoch die insgesamt uneinheitliche Vorgehensweise unter den Ländern. So sei bislang nicht geregelt, ob und wie die Informationen über die jeweilige Zuordnung von Schweinen zu einer Haltungsform an die Verarbeitungsbetriebe und den Handel weitergegeben werden. Dies wäre Dosch zufolge jedoch eine zwingende Voraussetzung für die verlässliche Kennzeichnung von entsprechenden Artikeln gegenüber Verbrauchern.

Bislang sei auch nicht einheitlich abgestimmt, unter welchen Voraussetzungen Schweine in Offenfrontställen ohne Auslauf statt mit 1,3 Quadratmeter mehr Platz auch mit 1,1 Quadratmeter mehr Platz gehalten werden dürfen. Laut Gesetz ist ein Platzangebot von 1,1 Quadratmeter erlaubt, wenn der Tierschutz nicht gefährdet sei. Praktikable Konzepte zur Umsetzung dieser Regelung liegen von Seiten der Branche vor. Eine gemeinsame Abstimmung mit den Ländern erfolgte bislang nicht.

Zudem sei das das praxisfremde Verbot des sogenannten Downgrading bei einer anstehenden Novellierung des Gesetzes unbedingt zu streichen, erläutert Thomas Dosch. Es müsse möglich sein, bei einem Überangebot bestimmter Teilstücke aus höheren Haltungsformen diese auch in Haltungsformen zu vermarkten, die weniger Tierwohlmaßnahmen versprechen. Die heute im Gesetz vorgesehenen Regelungen und Beschränkungen behindern den Ausbau von tierwohlgerechten Haltungsverfahren und die Verarbeitung und Vermarktung. Zudem verursache das Verbot des Downgradings zusätzlich Logistikkosten bei der Verarbeitung und Sortierung von Teilstücken – ohne jeden Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher und auf Kosten der Wertschöpfungskette.

Hoffnung mache, sagt Thomas Dosch, dass das Land Niedersachsen das Thema der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Agenda der kommenden Agrarministerkonferenz gesetzt habe. Dosch: „Zu begrüßen wäre, wenn die Länder sich mit ihren Fachleuten endlich gemeinsam mit der Branche an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam Hindernisse und unnötige Belastungen zu beseitigen.  Die Agrarminister hätten die Möglichkeit, hierzu die Einrichtung einer zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Länder zu beschließen.“