Nach dem Corona-Ausbruchsgeschehen im Produktionsbereich auf dem Tönnies Unternehmensgelände in Rheda-Wiedenbrück war im Juni 2020 der gesamte Betrieb vorübergehend eingestellt worden. Alle Mitarbeiter, die auf der Betriebsstätte tätig waren, wurden in Quarantäne geschickt. So auch Mitarbeiter der Logistiktochter Tevex Logistics mit ihren Verwaltungsmitarbeitern und LKW-Fahrern, die mit der Produktion gar nicht in Kontakt gekommen waren. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden am vergangenen Dienstag ging es um die Frage, ob der Kreis Gütersloh genau der Firma Tevex Logistics das Geschäft mit Drittkunden außerhalb des Betriebsgeländes untersagt hatte oder nicht.
„Unserer Auffassung nach hatte sie das getan, denn die Behörden hatte bis auf wenige Ausnahmen allen Mitarbeitern den Zutritt zum Betriebsgelände untersagt und Tätigkeiten der auf dem Betriebsgelände ansässigen Firmen verboten“, sagt Tönnies-Geschäftsführer Dr. Gereon Schulze Althoff. Die Kreisverwaltung widerspricht dem.
Kurz nach dem Massenausbruch gingen Wissenschaftler am Tönnies-Stammwerk den Dingen auf den Grund. Ausgangspunkt des Infektionsgeschehens war bekanntlich ein einzelner Mitarbeiter in der Zerlegung. Die Lüftungsbedingungen in der Betriebsstätte hatten maßgeblichen Anteil an der Verbreitung des Virus. „In unseren Augen ist die Einbeziehung von Tevex Logistics als räumlich und strukturell separat agierender Betrieb deshalb nicht angemessen gewesen“, sagt Gereon Schulze Althoff. Am Ende stand der Betrieb in Rheda vier Wochen lang still.
Das Verwaltungsgericht Minden wies nach einer mündlichen Verhandlung die Klage gegen Teile der Schließungsverfügung ab. „Im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen gab es zunächst viel Hektik und Unklarheit, wofür wir großes Verständnis haben“, sagt Gereon Schulze Althoff. „Es gab wenige Aspekte, die offenkundig so falsch bewertet worden sind, dass wir aus unternehmerischer Verantwortung hier unsere Rechte einfordern mussten.“ Dass das Verwaltungsgericht der Einschätzung des Unternehmens nicht gefolgt ist, sei bedauerlich. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Minden eingelegt werden, wird nun geprüft.