Die geplante 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) wird in der gesamten Wertschöpfungskette mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich mehrere führende Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel zur aktuellen Gesetzesinitiative positioniert und konkrete Anpassungen eingefordert. Ziel ist demnach eine praxistaugliche, bürokratiearme und wirkungsvolle Tierhaltungskennzeichnung, die von allen Marktteilnehmern umgesetzt werden kann.
Nach Auffassung der Verbände kann die Tierhaltungskennzeichnung nur dann ihre beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn sie durchgängig an allen Abgabepunkten greift. Dazu zählen neben dem Lebensmitteleinzelhandel ausdrücklich auch die Außer‑Haus‑Verpflegung sowie weitere Absatzkanäle. Nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in sämtlichen Konsumsituationen konsistente Informationen erhalten, lassen sich fundierte Kaufentscheidungen ermöglichen, heißt es.
Einheitliche Kennzeichnung statt zusätzlicher Logos
Kritisch bewerten die Verbände insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Nutzung eines staatlichen Logos. Auch in vereinfachter Form werde dieses als zusätzliches Kennzeichnungselement gesehen, das unnötige Komplexität und Mehraufwand verursache. Stattdessen plädieren die Verbände für eine verpflichtende, gut sichtbare Deklaration mit einheitlichen, staatlich definierten Begriffen, die direkt auf dem Produkt angebracht wird. Dieses Vorgehen sei für Verbraucher verständlicher und für Unternehmen praktikabler, da doppelte Kennzeichnungen vermieden würden. Sollte dennoch an einem Logo festgehalten werden, sprechen sich die Verbände dafür aus, dessen Nutzung freiwillig auszugestalten. Eine verpflichtende Logopflicht würde aus Sicht der Wirtschaft dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus widersprechen.
Bürokratie abbauen, bestehende Systeme nutzen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die vorgesehenen Registrierungs‑ und Überwachungspflichten. Die Verbände lehnen den Aufbau neuer Register und paralleler Kontrollstrukturen ab. Stattdessen fordern sie, bestehende und bewährte privatwirtschaftliche Systeme stärker einzubinden. Diese seien in der Praxis etabliert und könnten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung leisten, ohne zusätzliche administrative Belastungen zu verursachen.
Die Verbände begrüßen ausdrücklich, dass der aktuelle Änderungsentwurf bereits einige ihrer Vorschläge aufgreift. Dazu zählen insbesondere das vollumfängliche Downgrading, die Einbeziehung ausländischer Ware sowie die geplante Ausweitung auf den Außer‑Haus‑Verzehr. Diese Punkte gelten als wesentliche Voraussetzungen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Vermarktungsfähigkeit tierischer Produkte sicherzustellen.
Gleiche Regeln für alle Absatzkanäle
Neben dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF) unterstützen der Bundesverband Rind und Schwein, der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten, der Deutsche Raiffeisenverband und die Interessensgemeinschaft der Schweinehalter Deutschland diese Position. Ziel ist eine einheitliche und faire Kennzeichnung, die Wettbewerbsgleichheit herstellt und die Akzeptanz des Systems bei allen Beteiligten stärkt.
Die Verbände betonen, dass eine Tierhaltungskennzeichnung nur dann langfristig erfolgreich sein kann, wenn sie klar verständlich, praktikabel umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Die nun anstehenden Beratungen zur 3. Änderung des TierHaltKennzG würden daher als entscheidend für die zukünftige Ausgestaltung des Systems bewertet.