Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die weitere Nutzung von drei Impfstoffen gegen das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) genehmigt. Diese Maßnahme erfolgt als Reaktion auf das erwartete saisonale Wiederauftreten der Infektion, das mit steigenden Temperaturen und der zunehmenden Aktivität der Gnitzen – einer Mückenart, die das Virus überträgt – einhergeht. Die Genehmigung gilt zunächst für sechs Monate. Eine Anpassung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da die bereits von der EU-Kommission zugelassenen BTV-3-Impfstoffe möglicherweise nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, betont: „Die Blauzungenkrankheit verursacht erhebliches Leid bei Tieren und stellt Tierhalterinnen und Tierhalter vor große Herausforderungen. Im schlimmsten Fall können infizierte Rinder, Schafe oder Ziegen sterben. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei spezielle Impfstoffe schaffen wir die Möglichkeit, Tiere wirksam zu schützen. Doch es ist Eile geboten: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für die Impfung – bevor die Gnitzensaison beginnt.“ Die Eilverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits morgen in Kraft. Dank der verlängerten Ausnahmeregelung können notwendige Grundimmunisierungen sowie Auffrischungsimpfungen noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtssicher durchgeführt werden. Das BMEL appelliert an alle Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, ihre Tiere gegen BTV-3 impfen zu lassen. Eine Impfung bietet den besten Schutz vor der Erkrankung und hilft gleichzeitig, wirtschaftliche Schäden für landwirtschaftliche Betriebe zu minimieren. Allerdings sind die Impfraten in Deutschland bislang noch relativ niedrig