THKG: Letzte Chance für eine praxistaugliche Lösung?

Die Debatte um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) spitzt sich weiter zu. Während Politik und Branche seit Monaten über notwendige Anpassungen diskutieren, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) nun eine deutliche rote Linie gezogen: Das Gesetz in seiner aktuellen Form soll aus Sicht des Verbandes abgeschafft werden.

DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier fand dazuklare Worte. Das bestehende Gesetz sei nicht geeignet, die Ziele einer transparenten Tierhaltungskennzeichnung zu erreichen. Statt eines Mehrwerts für Verbraucher und Betriebe entstünden zusätzliche Bürokratie, höhere Kosten und erheblicher Verwaltungsaufwand. Vor allem mit Blick auf den ursprünglich geplanten Starttermin am 1. Januar 2027 hat er keine Hoffnung mehr auf eine grundlegende und rechtzeitige Überarbeitung.

Mit seiner Kritik steht der DBV nicht allein. Innerhalb einer Verbändeallianz aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel besteht Einigkeit darüber, dass die ursprüngliche Gesetzesfassung aus dem Jahr 2023 inakzeptable Schwächen aufweist. Aus Sicht der Branche fehlt es an entscheidenden Punkten an Praxisnähe und Wirtschaftlichkeit.

Zu den zentralen Forderungen gehören:

  1. Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden
  2. Möglichkeit des sogenannten Downgradings von Teilstücken, um Vermarktungswege praktikabel zu gestalten
  3. Verzicht auf zusätzliche staatliche Logos zugunsten bereits etablierter Kennzeichnungssysteme
  4. Deutliche Vereinfachung der Vorgaben und weniger Bürokratie für landwirtschaftliche Betriebe

Auf Arbeitsebene laufen die Gespräche über mögliche Änderungen weiter. Einig sind sich alle Beteiligten darin, dass das Gesetz in seiner ursprünglichen Form nicht umgesetzt werden darf. „Über die Berichterstatter der Regierungsfraktionen Jens Behrens (SPD) und Christoph Frauenpreiss (CDU) können war in keiner Weise klagen. Der Austausch war und ist hervorragend“, sagt Thomas Dosch, Leiter der Hauptstadtbüros der Premium Food Group. Einen besseren Dialog habe man sich jedoch mit dem BMLEH gewünscht – vor allem aber ein EU-rechtskonform überarbeitetes Gesetz.

Jetzt bleibt nur noch die dringende Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes aus 2023. Die dadurch gewonnene Zeit kann und muss genutzt werden, um die Regelungen grundlegend zu überarbeiten und stärker an den Anforderungen der Praxis auszurichten. Für die deutschen Schweinehalter steht viel auf dem Spiel. Sie brauchen keine zusätzliche Bürokratie, sondern Rahmenbedingungen, die Investitionen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produktion sichern.

Die kommenden Tage und Wochen werden daher entscheidend sein. Ob das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz noch zu einem tragfähigen Instrument werden kann oder politisch scheitert, hängt vor allem davon ab, ob Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit endlich stärker in den Mittelpunkt rücken.