„Bund-Länder-Differenzen auf dem Rücken der Landwirte“

ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs und Robert Römer sowie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Bild: BMEL/ Photothek

Ab August 2025 muss auf allen Fleischverpackungen die Haltungsform des Tieres abgedruckt sein, aus dem die Lebensmittel hergestellt wurden. Doch bei der Umsetzung stockt es gewaltig. Vor allem, weil die Bundesländer nun wie vom Bund im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz festgelegt gefordert sind, eine Meldestelle für Landwirte einzurichten. Dort sollen die Tierhalter der jeweiligen Bundesländer ihre Haltungsform angeben. Eigentlich sollten die Meldungen bis Donnerstag dieser Woche, 1. August, erfolgen.

Doch genau da hakt es offenbar am meisten. Denn es gibt keine einheitliche Vorgabe, wie die Länder die Meldestelle einzurichten haben. In Bayern zum Beispiel arbeitet man immer noch an einem Portal, in dem die Landwirte ihre Meldungen abgeben können. In Sachsen haben erst drei von 120 Betrieben ihre Daten eingegeben.

Thomas Dosch, Geschäftsführer Tönnies Bio und Leiter des Hauptstadtbüros der Tönnies Gruppe, wundert sich nicht über diese Entwicklung. „Man hat beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf das völlig falsche Gleis gesetzt“, indem man die Umsetzung den Bundesländern zugeteilt hat“, sagt Dosch. „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kann mit unklaren Vorgaben und unterschiedlicher Umsetzung in den Bundesländern seinen Zweck nicht erfüllen. So diene es niemanden, verursacht unnötige Kosten und Bürokratie.“

Auch Klemens Schulz, Pressesprecher des vom Bundesverband Rind und Schwein, ist mit der Umsetzung alles andere als zufrieden. „Bund-Länder-Differenzen werden hier auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen“, sagte er in einem Interview mit der Zeitung „Welt am Sonntag“. Diese Differenzen führten nicht nur zu innerdeutschen Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch dazu, dass Fördermittel zum Umbau der Tierhaltung unter Umständen nicht abgerufen werden könnten.