Seit dem 1. Juli 2019 gilt der Aktionsplan Kupierverzicht. Seitdem müssen Schweinehalter eine Tierhaltererklärung vorhalten und bei ihrem zuständigen Veterinäramt abgeben. Die Betriebe dürfen keine Schwänze der Schweine kürzen, solange das Kupieren nicht zwingend erforderlich ist. Halter, die weiterhin kupieren wollen oder aufgrund von Schwanzbeißproblemen im eigenen Betrieb müssen, müssen darin die Unerlässlichkeit des Schwänzekürzens… Fristen des Aktionsplans Kupierverzicht im Blick behalten weiterlesen
Fristen des Aktionsplans Kupierverzicht im Blick behalten