Achtung: Fristgerecht den ITW-Nämlichkeitsstatus melden
Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen den ITW-Nämlichkeitsstatus ihrer Ferkel bis zum 1. April 2025 an ihren Bündler übermitteln. Entscheidend ist, ob die eingestallten Tiere „nämlich ab Geburt“ oder erst „nämlich ab Mast“ ITW-zertifiziert sind. Erfolgt keine Meldung, wird der Betrieb automatisch mit dem Status „nämlich ab Mast“ geführt, was eine niedrigere… Achtung: Fristgerecht den ITW-Nämlichkeitsstatus melden weiterlesen